Teilverkäufe von Immobilien sind ein besonders von Senioren oft beanspruchtes Mittel, um zumindest kurzfristig einen hohen Erlös erzielen zu können. Bei einem solchen Teilverkaufsmodell veräußert der Eigentümer einen Anteil von bis zu 50 Prozent der Immobilie an ein Unternehmen und vereinbart, dass diese spätestens nach dem Tod von der Firma verkauft werden kann. Allerdings erhält der Eigentümer gegen eine regelmäßig anfallende Gebühr für einen bestimmten Zeitraum ein Nutzungsrecht an der Immobilie. Doch Vereinbarungen dieser Art seien »selten die beste Lösung «. Das gab jedenfalls der Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Thorsten Pötzsch in einem Statement bekannt.
Aus Verbraucherschutzsicht könne er nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen, sagte er. Die Bafin erläuterte weiterhin, sie sehe Schwierigkeiten vor allem in den Kosten für das anfallende Nutzungsentgelt, die sie als zum Teil unkalkulierbar einstufte. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte zudem Katharina Lawrence, eine Juristin der Verbraucherzentrale Hessen, die Modelle seien selbst für Juristen schwer zu durchschauen. Mittlerweile haben auch manche Anbieter solcher Teilverkauf-Lösungen Stellung bezogen. So verwies die »Deutsche Teilkauf« in einem Statement auf die Beratung ihrer Kunden, die laut ihr »Transparenz und Aufklärung« beinhalte.
AS