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    Sie sind hier:Start»Nachrichten»Entscheidung im Eilverfahren gegen Twitter

    Entscheidung im Eilverfahren gegen Twitter

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    Von Redaktion am 19. Dezember 2022 Nachrichten,Video

    Der besonders nach seiner Übernahme durch Elon Musk stark im Rampenlicht stehende Kurznachrichtendienst Twitter hat, einem Richterspruch zufolge, bisher einen zu großzügigen Umgang mit Hass und Hetze. Betroffene könnten von der Plattform verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Das entschied jetzt das Landgericht Frankfurt. Geklagt hat der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume, der im Rechtsstreit um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen damit größtenteils einen Erfolg erzielt hat.

    Die Richter gingen sogar noch einen Schritt weiter, meldet die Deutsche Presse-Agentur. So müsse Twitter demnach auch kerngleiche Äußerungen entfernen, sobald der Kurznachrichtendienst von den konkreten Persönlichkeitsverletzungen Kenntnis erlangt.

    Die vorsitzende Richterin Ina Frost sagte, die Entscheidung zeige, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. In dem Eilverfahren hatten Blume und die unterstützende Organisation HateAid Twitter vorgeworfen, für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich zu sein. Konkret war in den Tweets laut Blume behauptet worden, dieser gehe fremd und er betrüge seine Frau mit Minderjährigen. Außerdem wurde dem Gericht zufolge verbreitet, er sei in antisemitische Skandale verstrickt und Teil eines antisemitischen Packs.

    Der Anwalt von Blume erwartet nach eigener Aussage, dass Twitter in dem Eilverfahren Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einlegt. Die gemeinnützige Organisation HateAid finanzierte nach eigenen Angaben die Klage von Blume. Bislang habe man 200 Menschen mit Prozesskosten unterstützt, teilte eine Sprecherin mit.

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