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    Vorbereitet in den Herbst?
    IMAGO / photothek

    Vorbereitet in den Herbst? Diese Neuerungen sind für das Infektionsschutzgesetz vorgesehen

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    Von Redaktion am 4. August 2022 Nachrichten

    Deutschland erwartet steigende Corona-Infektionszahlen im Herbst und hat daher bereits jetzt einen Entwurf zur Erneuerung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Der Entwurf geht auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zurück. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 an die Stelle der bisherigen treten, denn letztere sind bis zum 30. September befristet. Daher ist noch im August der Beschluss des Bundeskabinetts geplant. Danach steht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus.

    Der nun vorgelegte Entwurf sieht ein mehrstufiges System zur Pandemiebekämpfung vor. Insbesondere Buschmann betonte, dass man bei Festlegung der Maßnahmen auf die Zumutbarkeit geachtet habe. »Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage«, sagte er in einer Pressemitteilung, die auf der Webseite des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums zu lesen ist. Maskenpflicht soll des Entwurfs zufolge darüber hinaus nur noch in bestimmten Bereichen wie etwa im öffentlichen Luft- sowie Personenfernverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Gesundheits- und weiteren bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen bestehen. Bei Letzteren ist auch eine Testpflicht vorgesehen. Doch sowohl von dieser als auch von der zuvor erwähnten Maskenpflicht soll es Ausnahmen geben. Im Falle, dass eine zu starke Belastung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen drohe, könnten die Länder zudem schärfere Maßnahmen erlassen. Hier könnte unter Umständen auch beispielsweise eine Maskenpflicht in Schulen und weiteren Ausbildungseinrichtungenbeschlossen werden. Konkrete Vorgaben zum Umgang mit gegebenenfalls steigenden Krankheitsfällen in Unternehmen, die nicht den zuvor genannten Branchen angehören, sind der herausgegebenen Pressemitteilung hingegen nicht zu entnehmen.

    Kritisiert werden die Vorschläge zur Anpassung des IfSG vor allem von Gruppierungen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Als »vage« beschrieb etwa der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Rheinhardt die neuen Vorgaben gegenüber der »Funke-Mediengruppe«. Angaben des Onlineportals der »Tagesschau« zufolge vermisste auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Grenzwerte, ab derer von einer Überbelastung der Gesundheitseinrichtungen gesprochen werden könne. Der Virologe Dr. Hendrik Streeck sah vor allem die Befugnisse der Länder kritisch und warnte diesbezüglich in einem Video der »Welt« vor dem Entstehen von Flickenteppichen.

     

    AS

     

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