Die Erben des berühmten Hotels Adlon am Brandenburger Tor in Berlin kämpfen vor Gericht um die Immobilie. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt eine Klage vor, mit der sie vom Land Berlin die Rückübertragung des Grundstücks und des Hotels im Herzen der Hauptstadt fordern. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatten »Bild« und »B.Z.« berichtet. Eine mündliche Verhandlung zu dem Fall wird es nach Gerichtsangaben in diesem Jahr voraussichtlich aber nicht mehr geben. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses.
Der Streit geht bis in die Mitte der 1990er Jahre zurück. Im September ´96 hatte das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen (LROV) nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung eine Rückübertragung der Immobilie abgelehnt. Zwischenzeitlich gibt es aus Sicht des Ur-Ur-Enkels von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon, Felix Adlon, neue Erkenntnisse zu den Geschehnissen in der Nazi-Zeit und der Frage, ob sich die Familie gegen die Vereinnahmung durch das NS-System hätte wehren können.
Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der »dpa«. Die Nazis hätten die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt. Die Adlons seien damit faktisch enteignet worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung. Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf.