In einem bislang einmaligen Rechtsakt hat der deutsche Staat die Kontrolle über ein großes Unternehmen übernommen. Bei Gazprom Germania hat jetzt vorübergehend die Bundesnetzagentur das Sagen. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur. Die Bundesregierung will damit die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Laut dem Magazin »Der Spiegel« hatte Gazprom Germania zuletzt einen zweistelligen Milliardenumsatz erzielt. Doch in der vergangenen Woche habe sich die russische Muttergesellschaft plötzlich dazu entschieden, sich über Umschichtungen in der Eigentümerstruktur von dem Tochterunternehmen zu trennen. Eine Aktiengesellschaft in Moskau mit dem Namen Palmary sollte demnach nur einen Anteil von umgerechnet einem Euro übernehmen, das Milliardenbusiness aber mit 100 Prozent der Stimmrechte lenken. Laut russischem Handelsregister wurde am 31. März ein neuer Geschäftsführer für Palmary bestellt, der bisher als Einzelhändler mit elektronischen Haushaltsgeräten, als PKW-Großhändler oder als Discjockey in Erscheinung getreten war.
Laut Wirtschaftsminister Habeck betreibe die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastrukturen und sei für die Gasversorgung in Deutschland von überragender Bedeutung. Gazprom betreibe unter anderem den größten Gasspeicher Deutschlands. Laut Habeck hatte der Mutterkonzern nicht mitgeteilt, wer der neue wirtschaftliche und rechtliche Eigentümer werden soll. Dies sei bereits ein Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung.
Das Ministerium habe jedoch Kenntnis erlangt von einem mittelbaren Erwerb der Gazprom Germania durch JSC Palmary und Gazprom Business Export Services LLC. Beim Betrieb kritischer Infrastruktur müsse jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor aber vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Zudem habe der Erwerber die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was nicht rechtmäßig sei, solange der Erwerb nicht genehmigt ist. Eine Liquidierung hätte das Ende der rechtlichen Existenz der Gazprom Germania zur Folge.
Das Wirtschaftsministerium habe daraufhin die Anordnung gemäß Außenwirtschaftsgesetz erlassen, die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänderin einzusetzen. Dies diene dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.