Champagner ist für viele das Getränk der Oberschicht und steht für Ruhm und Luxus. Ein neu erlassenes Gesetz zur Bezeichnung des prickelnden Getränks sorgt nun in Russland für Unmut und Lieferengpässe der Champagnermarke Moët Hennessy. Seit Freitag ist ein durch Wladimir Putin erlassenes Gesetz in Kraft getreten: Während das Wort »Champagner« in der EU eine geschützte Herkunftsbezeichnung hat, dürfen in Russland ab sofort nur noch russische Schaumweine so bezeichnet werden. Die Originale aus Frankreich heißen jetzt ›Sekt‹.
Laut AST, der führenden russischen Vertriebsfirma für Getränke, teilte die russische Niederlassung des französischen Getränkeherstellers Moët Hennessy die Aussetzung von geplanten Lieferungen schriftlich mit. AST-Chef Leonid Rafailow hält diese Maßnahme für gerechtfertigt, da das neue Gesetz Moët Hennessy zu einer Registrierung in Russland zwinge. Sebastian Vilmot, Chef der russischen Niederlassung von Moët Hennessy, wollte sich nicht weiter äußern. Rafailow zitierte Vilmot, dem zufolge es sich bei der Aussetzung der Getränkelieferungen nur um eine vorübergehende Maßnahme handele, bis eine Lösung gefunden sei.
Kein Grund zur Panik für Russlands Elite
Die Champagnermarke Moët Hennessy gehört zum französischen Konzern LVMH (Louis Vuitton, Moët und Hennessy), die auch andere bekannte Champagner-Marken vertreibt, darunter Moët Chandon, Dom Perignon und Veuve Clicquot. Laut dem Branchenkenner Wadim Drobis nehme Moët Hennessy auf dem russischen Champagner-Markt nur einen kleinen Anteil deren Gesamtumsatzes ein. Der Experte witzelte: »Wenn es keinen Moët gibt, wird es keinen Staatsstreich geben, und die russischen Eliten werden keinen Suizid begehen.«
In Online-Netzwerken wurde das neue Klassifizierungsgesetz ebenfalls mit einem Augenzwinkern kommentiert. Der Gastronom Sergej Mironow scherzte, es sei an der Zeit, den Schotten und Amerikanern das Wort ›Whiskey‹ zu verbieten, wohingegen der bekannte Sänger Wasja Oblomow mit Blick auf die deutsche Automarke Mercedes vorschlug, ein ähnliches Gesetz für die Verwendung jenes Namens zu erlassen.