Bereits heute verabschiedet der Bundestag einen Großteil der Gesetze für die Umsetzung des Klimaschutzpaketes 2030. Unabhängig von der Kritik der Opposition und aus dem Lager der Fachverbände, hält die Bundesregierung an ihrem Plan fest und möchte die Klimaproblematik im Jahresendspurt mehrheitlich durchbringen. Ganz in trockenen Tüchern ist das Paket noch nicht. Denn im Bundesrat warten die Grünen und andere Landesregierungen, mit einigen Sonderwünschen.
Ein Auszug aus dem Klimaschutzpaket 2030
Das Herzstück des Klimaschutzgesetzes
Eine CO2 Obergrenze für Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude. Dabei werden Richtlinien vorgegeben, in welchem Jahr die betroffenen Bereiche wie viel an CO2 aussondern dürfen. Werden die Vorgaben überschritten, muss das zuständige Ministerium Sofortmaßnahmen vorlegen, mit denen der Verbrauch wieder eingedämmt wird. Zusätzlich wird der Mehrverbrauch von der Bundesregierung versteuert.
CO2 Preis
Mit dem CO2 Preis werden fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuert, um die Industrie und die Bundesbürger zu einem Umschwung auf saubere und klimafreundlichere Technologien zu bewegen. Beginnen soll die Einführung 2021 und der Preis beginnt bei 10 Euro pro Tonne CO2. Der Preis steigt dynamisch und soll bis 2025 die Marke von 35 Euro erreichen. Umgeschlagen auf den Bundesbürger wären das knapp 10 Cent mehr für einen Liter Kraftstoff. Weitere jährliche Preissteigerungen bis zu einem festen Limit in Höhe von 60 Euro sollen folgen.
Mit Einführung des CO2 Preises steigt zukünftig die Pendlerpauschale für längere Strecken von 0,30 Euro auf 0,35 Euro. Geringverdiener ohne Steuerabgaben erhalten das Geld in Form einer Mobilitätsprämie gutgeschrieben.
Luftverkehrssteuer
Ab April 2020 möchte die Bundesregierung mittels erhöhter Luftverkehrssteuer für den Klimaschutz vorgehen. Die Staffelung hierbei ist, dass Flüge im Inland und in der EU zukünftig mit 13,03 Euro pro Ticket, Flüge bis 6000 Euro mit 33,01 Euro und darüber hinaus mit 59,43 versteuert werden. Wie der genaue Umschlag der Fluggesellschaften erfolgt, ist bisher nicht bekannt.
Sanierungspauschale und erhöhte Grundsteuer
Immobilieneigentümer, die im Sinne des Klimaschutzes das Eigentum sanieren, sollen für drei Jahre ab 2020 in den Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen. Neue Wärmeisolation, Fenster, Türen, Lüftungen und andere Energiesparmaßnahmen, sollen mit 20 Prozent jedoch nicht mehr wie 40.000 Euro je Eigentum, auf die Steuerschuld umgeschlagen werden.
Den Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, mehr Grundsteuer zu verlangen, um die Investitionen in Windkraftenergiezu stärken und auf Dauer davon zu profitieren.
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