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    Dresscode in Unternehmen – welche Vorschriften darf der Arbeitgeber machen

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    Von Redaktion am 8. Mai 2018 Unternehmen

    Die Arbeitskleidung ist, wenn nicht aus sicherheitsrelevanten Aspekten eindeutig festgelegt, ein beliebter Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn der vorgeschriebene Dresscode nicht eingehalten wird, führt dies zum Unverständnis des Chefs; doch nicht immer darf er alle Details bestimmen. In manchen Fällen geht der vorgeschriebene Dresscode zu weit, in anderen ist er durchaus angemessen.

     

    Entscheidung über den Dresscode liegt größtenteils beim Chef

    Grundsätzlich darf der Arbeitgeber darüber entscheiden, ob und welche Arbeitskleidung getragen wird. Einerseits richtet er sich dabei nach den Anforderungen der Tätigkeit, andererseits nach dem Image, das nach außen getragen wird. Die Mitarbeiter sollen – gerade bei Kundenkontakt – seriös, kompetent und gepflegt wirken. Dabei darf die persönliche Vorliebe des Arbeitnehmers aber nicht immer ausgeblendet werden. Bei der Farbe eines Hemdes dürfte ein Angestellter durchaus mitentscheiden, gewagte Muster sind kritischer. Das Problem mit dem Dresscode: Die allgemeinen Vorschriften sind dehnbar. Die Definition von „angemessen“ in Bezug auf Arbeitskleidung kann so oder so ausgelegt werden.

     

    Manche Branchen geben Dresscode vor

    In einigen Branchen kommt die Frage nach dem Dresscode gar nicht erst auf. Beispielsweise müssen aufgrund des Arbeitsschutzes manchmal Schutzuniformen getragen werden, auch sind offene Flip-Flops im Industriebereich aus Sicherheitsgründen untersagt. Der typische Businesslook ist gefragt, wenn der Arbeitnehmer in der Finanzbranche tätig ist und Kundenkontakt hat. Der Mitarbeiter unterstreicht durch Hemd und Krawatte oder Bluse und Bleistiftrock das seriöse Image.

     

    Wenn der Sommer zur Qual wird

    Gerade an heißen Tagen wünschen sich die Männer auch mal kurze Shorts bei der Arbeit tragen zu dürfen. Immerhin dürfen Arbeitnehmerinnen auch im Kleid zur Arbeit kommen. Das dachte sich auch ein junger Brite. Nachdem er im Hochsommer in kurzer Hose zur Arbeit kam und prompt wieder nach Hause geschickt wurde, kehrte er im Kleid auf die Arbeit zurück. Da diese Story in den sozialen Medien bekannt wurde, stimmte der Chef schließlich zu, dass auch die Männer kurze Hosen tragen durften. Hier sollte der Arbeitgeber definitiv Rücksicht zeigen, denn durch mehr Wohlbefinden wird auch die Leistung der Arbeitnehmer gesteigert.

     

    Nicht alle Vorschriften sind legitim

    Schreibt der Arbeitgeber über den typischen Dresscode hinausgehende Dinge vor, wird es schwierig. Sind sie angemessen oder nicht? In der Regel wird je nach Fall entschieden. So kann farbige Unterwäsche verboten werden, falls sie sich unter weißen Oberteilen abzeichnet. Oder eine flippige Frisur sorgt dafür, dass die einstige Empfangsdame ins hintere Büro versetzt wird. Hinsichtlich des gewählten Schmucks wird der Arbeitgeber aber ebenso wenig mitentscheiden dürfen wie in Bezug auf die Fingernagelfarbe – hier hat das Gesetz bereits oft zugunsten der Mitarbeiter entschieden.

     

     

    Fazit: Rücksichtnahme im Fokus

    Beim Dresscode gilt: Die gegenseitige Rücksichtnahme sollte im Vordergrund stehen. Der Arbeitgeber sollte das Recht auf Individualität nicht komplett aberkennen und der Arbeitnehmer sollte sich an gewisse Vorschriften in seiner Branche richten. So gelingt das Miteinander im richtigen Dresscode.

     

     

    Bilder: StockSnap, angeljana_/Pixabay

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