Es ist ein weiterer Teilerfolg für alle Verbraucher. Der Bundesgerichtshof stoppt den Gebührenwahnsinn der Banken. Zahlreiche Gebühren seien schlichtweg zu hoch und deshalb nicht zulässig. Dabei geht es um die Sparkasse Freiburg. Dort mussten Kunden fünf Euro zahlen, wenn Sie per Post über geplatzte Überweisungen oder Lastschriften informiert wurden. Dagegen haben Verbraucherschützer geklagt und jetzt Recht bekommen. Der Betrag sei zum einen nicht angemessen und zum anderen müsse die Sparkasse ihre Pflichten erfüllen, ohne dafür eine Extragebühr zu erheben. Auch bei Änderungen und Löschungen von Daueraufträgen dürfen keine Gebühren erhoben werden, so der BGH. Erst Ende Juli hatte der Bundesgerichtshof die Gebühren für SMS-TAN’s teilweise eingestampft.
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