Es ist ein kleiner Sieg für alle Verbraucher im Kampf gegen den zunehmenden Gebührenwahnsinn. Banken und Sparkassen dürfen zwar Gebühren für den Versand einer Transaktionsnummer per SMS verlangen, aber nur, wenn der Kunde diese TAN anschließend tatsächlich benutzt. Das hat der Bundesgerichtshof BGH entscheiden. Nicht zulässig ist es demnach, pauschal eine Gebühr zu verlangen.
Geklagt hatten die Verbraucherzentralen gegen eine Kreissparkasse. Dort sollte jede SMS zehn Cent kosen. Beim Online-Banking muss jede Transaktion mit einer TAN bestätigt werden.
Banken und Sparkassen leiden seit Jahren unter der Niedrigzinspolitik der EZB und versuchen durch Zusatzgebühren ihre Einnahmen zu steigern. Jüngsten Umfragen zufolge, wollen weitere Finanzinstitute in diesem Jahr Zusatzgebühren einführen.
Bild: Nikolay Kazakov