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    Schufa, Boniversum und Co.: Diese Daten dürfen Auskunfteien speichern

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    Von Redaktion am 28. April 2017 Wissen

    Eine Schufa-Auskunft ist meist nicht nur zur Anmietung einer neuen Wohnung nötig, auch beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Kauf auf Rechnung im Einzelhandel wird der sogenannte Bonitätsscore abgerufen. Aber welche Daten speichern die Auskunfteien, die zur Berechnung des Bonitätsscores herangezogen werden, der heute eine so wichtige Rolle bei Entscheidungen spielt?

     

    Was Auskunfteien speichern

    Zu den fünf größten Auskunfteien in Deutschland gehören neben der Schufa Holding AG die Creditreform Boniversum GmbH, die Deltavista GmbH, die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und die zur Bertelsmann Gruppe gehörende Consumer Data GmbH. Ihre Daten bekommen die jeweiligen Unternehmen aus verschiedenen Quellen. Alle Auskunfteien speichern Daten wie Name, Alter, Geschlecht und die Adresse des Konsumenten, gegebenenfalls zudem frühere Anschriften. Aber auch Informationen über Bankkonten und Kreditkarten, Bürgschaften, Zahlungsausfälle, Leasingverträge und vieles mehr werden gesammelt.

     

    Es gibt aber auch Daten, die nicht gespeichert und zur Errechnung des Bonitätsscores genutzt werden dürfen. Dazu gehört beispielsweise Familienstand, Beruf, Einkommen, Vermögen und Kaufverhalten, Lebenseinstellung, Vereinsmitgliedschaften und die Nationalität der Konsumenten.

     

    Grundsätzlich speichern alle Auskunfteien negative Daten von Kreditinstituten. Die zwei größten Auskunfteien – Schufa und Boniversum – speichern jedoch auch positive Informationen, beispielsweise zu vertragsgemäßem Verhalten oder zu langfristig bestehenden Girokonten.

     

    Der Bonitätsscore

    Aus den gesammelten Daten berechnet jede Auskunftei auf unterschiedliche Art und Weise einen Bonitätsscore für den Konsumenten. Dieser Wert gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Konsument eine Rechnung beziehungsweise einen Kredit pünktlich begleichen wird. Wie der Bonitätsscore bei der Schufa gestaffelt ist, beschreibt dieser Bonitätsprüfungsratgeber sehr gut. Unternehmen wie Banken und Telekommunikationsanbieter dürfen den Bonitätsscore nur bei berechtigtem Interesse abfragen. Bei einem schlechten Wert wird oftmals der Kredit oder der neue Handyvertrag abgelehnt.

     

     

     

     

     

     

    Dem Bonitätsscore kann man allerdings nicht immer vertrauen. Liegen keine Daten zum Zahlungsverhalten einer Person vor, wird trotzdem ein Score, zum Beispiel anhand der Adressdaten, errechnet. Befindet sich die Adresse in einem Wohnumfeld mit schlechter Zahlungsmoral, wird der betreffenden Person dies auch unterstellt.

     

    Jeder Bürger kann mindestens einmal jährlich bei den großen Auskunfteien seine Daten kostenlos abfragen und diese auf Fehler untersuchen. Für falsche oder nicht mehr gültige Einträge, wie beispielsweise einen bereits beendeten Handyvertrag, können Verbraucher eine Sperrung und Berichtigung beantragen. So ist sichergestellt, dass immer ausschließlich richtige, aktuelle Daten zur Berechnung des Bonitätsscores herangezogen werden.

     

     

    Bilder: Vi5-a-Vi5, WerbeFabrik/ Pixabay

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