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    Mit Franchising selbstständig machen

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    Von Redaktion am 27. Februar 2017 Unternehmen

    Wer sich selbstständig machen möchte, der benötigt eigene Ideen. Besonders dann, wenn es sich um Gründungen handelt, die nicht im Team stattfinden. Ein Ausweg ist der Erwerb einer Franchise-Lizenz – mit ihr wird das Risiko zu scheitern verringert, sofern es sich bei dem gewählten Konzept um ein zukunftsträchtiges handelt.

     

    Vorteile eines Franchise-Nehmers

    Ein Franchise-Nehmer ist auf eigene Rechnung tätig und handelt im eigenen Namen, er hat aber auch die Pflicht und das Recht, das erworbene Franchise-Paket zu nutzen. Im Ausgleich liefert er hierfür Kapital und Arbeit. In der Regel wird dabei ein Lizenzvertrag, eine Konzession oder eine Vertriebsvereinbarung abgeschlossen. Hierbei sind beide Vertragspartner zu bestimmten Leistungen verpflichtet – diese gehen über eine herkömmliche Geschäftsbeziehung weit hinaus.

    Generell haben Franchise-Nehmer weniger Möglichkeiten ihre eigenen Geschäftsideen zu verwirklichen. Allerdings stehen hierbei die Chancen auf Erfolg deutlich besser. Die Aufbauphase ist meistens viel kürzer und der Franchise-Nehmer kann sich mehr auf die Verkäufe und andere Aufgaben fokussieren. Er ist kein Einzelkämpfer und wird von der Systemzentrale unterstützt. Die Erfolgsquoten sprechen für ein Franchise-System, allerdings gibt es auch hier keine Garantie für Erfolg. Eine Studie der Uni Münster hat ergeben, dass etwa 80 % der Gründer mit einem Franchise-System noch nach drei Jahren auf dem Markt waren, während es bei unabhängigen Gründungen lediglich 70 % sind. Das A und O hierfür ist das gewählte Franchise-Unternehmen mit dem passenden Geschäftskonzept. Eine große Auswahl gibt es zum Beispiel bei DUB (https://www.dub.de/franchise/franchise-unternehmen/).

    Checkliste für Franchise-Nehmer

    Franchise-Verträge sind in der Regel nicht verhandelbar und sie sind einheitlich für sämtliche Franchise-Nehmer. Darauf ist bei einer Franchise-Gründung zu achten:

    • Bewilligung einholen: Baubewilligung, Berechtigungen zur Ausübung des Gewerbes und eine Genehmigung der Betriebsanlage muss der Franchise-Nehmer auf seine eigenen Kosten besorgen.
    • Gebühren: Meistens wird vom Franchisegeber eine einmalige Einstiegsgebühr verlangt und in der Folge muss eine monatlich laufende Gebühr vom Nettoumsatz gezahlt werden.
    • Kosten für den Vertrag: Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Niederlegung des Vertrags stehen, werden meistens vom Franchise-Geber übernommen.
    • Versicherung: Der Franchise-Nehmer muss sich versichern und der Franchise-Geber ist in der Regel bemüht, für seine Franchise-Nehmer günstige Konditionen auszuhandeln
    • Marketing: Für die Werbung ist der Franchise-Nehmer in der Regel verantwortlich. Oftmals ist er sogar dazu in einem bestimmten Umfang laut Vertrag verpflichtet. Dabei werden Werbematerialien kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Einheitlichkeit des Franchise-Systems zu gewährleisten
    • Wettbewerbsverbot: Franchise-Nehmer dürfen während der Vertragslaufzeit keine Produkte von Konkurrenzunternehmen vertreiben

     

    Bild: © istock.com/wundervisuals

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