Manchmal geht es ganz schnell: Durch eine Krankheit oder sogar einen Todesfall kann das mühsam aufgebaute Aktienvermögen nicht mehr verwaltet werden. Besteht dann keine Vollmacht, dürfen Ehepartner und Familienangehörige nicht einfach so über Aktiendepots bestimmen. Ein Betreuungsgericht würde in diesem Fall aktiv werden. „Um selbstbestimmt über das Vermögen zu entscheiden, sollte jeder eine Vollmacht beim Spezialisten erstellen“, sagt Domenico Anic von Jura Direkt. Mehr Details von Wirtschaft TV-Chefredakteuer Manuel Koch von der Wall Street.