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    Neues Gesetz: “Zinsjoker” nur noch bis Juni 2016 möglich

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    Von Redaktion am 12. Oktober 2015 Nachrichten

    Mit einem neuen Gesetz wird das Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten mit falscher Widerrufsbelehrung aus den Jahren 2002 bis 2010 begrenzt.

    Bis jetzt konnten Kunden unbefristet von Verträgen zurück treten. Dies sorgte in der Bankenwelt für viel Ärger. Auch wenn es sich um langwierige Verfahren handele, nahmen immer mehr Kunden das Widerrufsrecht in Anspruch. Viele erhoffen sich dadurch an neue Darlehen mit deutlich günstigeren Zinsen zu kommen. Seit 2008 ist Baugeld immer billiger geworden.

    Wer also seinen Darlehensvertrag mit dem sogenannten Zinsjoker kündigen möchte, sollte sich beeilen. Ab Juni 2016 zieht der “Zinsjoker”  nicht mehr.

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