Einen Garantiezins soll es bei zukünftigen Lebensversicherungen nicht mehr geben. Grund seien laut Medienberichten neue europäische Eigenkapitalvorschriften für große Versicherer, die ab Januar 2016 in Kraft treten.
Die Rückstellungen, die Versicherer bilden müssten, würden dann nach diesen neuen Bestimmungen berechnet. Der bisherige Höchstrechnungszins werde „nicht mehr benötigt“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Zuvor hatten mehrere Versicherer eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.
Bisher legt das Bundesfinanzministerium den Garantiezins auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung fest. Künftig sollen die Versicherer das selbst machen können. Betroffen sind demnach künftige Verträge, aber keine Altverträge.
Für die Lebensversicherer sind die hohen Zinsversprechen in Altverträgen zum Problem geworden. Mitte der 1990er Jahre sicherten sie noch eine Verzinsung von vier Prozent zu – über die gesamte Versicherungsdauer. Diese Verträge haben die Anbieter in den vergangenen Jahren massiv unter Druck gebracht, weil sie diese hohen Zinsen in Zeiten der Niedrigzinspolitik der EZB an den Kapitalmärkten selbst kaum erwirtschaften können. Für Neuverträge liegt der Garantiezins seit Anfang des Jahres zwar nur noch bei 1,25 Prozent. Aber auch diese starren Zusagen gehen den Versicherern im derzeitigen Umfeld zu weit. Die klassische Lebensversicherung mit einem lebenslangen Garantiezins
ist in Deutschland zunehmend zu einem Auslaufmodell geworden.
Nach den Versicherungen Generali und Talanx hatte im September auch der Branchenriese Ergo eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.