Ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA wurde vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Im Visier stehen auch die Praktiken von US-Geheimdiensten, die vom Gericht ebenfalls stark kritisiert werden.
Persönliche Daten von europäischen Internetnutzern sollen in den USA nicht genügend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sein. Mit dem Urteil werden also die Rechte nationaler Datenschutzbehörden gestärkt.
Eine Regelung, welche es den Behörden gestattet, auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens, so der Gerichtshof.
Bei der Safe-Harbor-Vereinbarung werden die Bedingungen für die Verarbeitung der Nutzerdaten festgelegt. Hierbei geht es um personenbezogene Daten. Diese Vereinbarung stützt sich auf Regeln des US-Handelsministeriums und einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2000. Internetunternehmen müssen demnach versichern, dass sie die Daten ihrer europäischen Nutzer richtig schützen. Wenn sie dem Abkommen beitreten ist eine Weiterverarbeitung in den USA gestattet.
Die Regelung ist nur zulässlich, solange sie nicht mit US-Interessen kollidiert. Die EU-Kommission hält die Datenverarbeitung in den USA für unverhältnismäßig. Auch deutsche Datenschützer kritisieren diese Praxis. Seit Ende 2013 wird über eine Neufassung des Abkommens verhandelt.
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