Weihnachten naht und ist gleichzeitig auch Geschenke-Zeit. Nicht nur Mitarbeiter und Kunden, sondern auch Geschäftspartner werden mit dem einen oder anderen Geschenk bedacht. Neben der Freude am Beschenken stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Hier lauern einige Fallstricke, denn ob überhaupt und wie diese Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, hängt unter anderem auch damit zusammen, wer der Empfänger ist.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
Zuwendungen an eigene Mitarbeiter gelten als Arbeitslohn und sind sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig – Bargeld gilt grundsätzlich als Arbeitslohn. Für Geschenke zu bestimmten Anlässen gilt eine Freigrenze von 60 Euro. Diese Anlässe sind:
- Geburtstag
- Hochzeit
- bestandene Prüfung
- Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe eines Kindes
Ohne direkte Anlässe gibt es eine Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44 Euro im Monat, zum Beispiel für ein Jobticket. Wer demnach an einen Mitarbeiter etwa Wein verschenken möchte, zum Beispiel als Weihnachtsgeschenk, muss ihn nicht über die Lohn- und Gehaltsabrechnung versteuern. Anders sieht es aus, wenn der Wein in der Anschaffung den Preis von 44 Euro oder zusammen mit einem anderen Geschenk im Monat überschreitet.
Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner
Geschäftspartner dürfen sowohl mit Geld als auch mit Sachleistungen beschenkt werden. Dafür darf keinerlei Gegenleistung vom Beschenkten kommen, die den normalen Rahmen im Verhältnis zum Geschenk übersteigt. Auch hierfür gibt es eine Freigrenze, die bei 35 Euro pro Person und Jahr liegt. Wird sie überschritten, so ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Wer demnach seinem Geschäftspartner zusätzlich zum Weihnachtsgeschenk, welches 35 Euro kostet, mehr schenkt, muss darauf achten, dass beide Aufmerksamkeiten gemeinsam diese Freigrenze nicht überschreiten. Wenn man zusätzlich eine Flasche Wein verschenken möchte und dabei die Freigrenze überschreitet, wird nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der Gesamtbetrag (Weihnachtsgeschenk plus Kosten für die Flasche Wein) steuerpflichtig.
Weihnachtsgeschenke für Kunden
Werbegeschenke unterliegen ebenfalls gewissen Einschränkungen – hier beschränkt sich die Absetzbarkeit auf den Nettokaufpreis sowie auf die Verpackung inklusive Werbeaufdruck. Bei höherwertigen Geschenken ist es erforderlich, dass die Namen der Kunden aufgelistet werden. Dies trifft dann ein, wenn Unternehmen an ihre treuesten Kunden zum Beispiel Sachgeschenke wie Wein verschenken. Dahingegen sind Kugelschreiber, Schlüsselanhänger und Co. vom Wert her so niedrig angesiedelt, dass die Auflistung entfallen kann.
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