AirBerlin hatte sich das sicher anders vorgestellt. Die angeschlagene Fluggesellschaft bekommt nun rund um die sogenannten Codeshare-Flüge mit Etihad vor Gericht ordentlich Gegenwind. Das Verwaltungsgericht Braunschweig untersagte die Gemeinschaftsflüge auf 31 Flugstrecken im Winterflugplan zwischen dem 16. Januar und 26. März.
Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken nicht erfüllt seien. Die vom Luftfahrtbundesamt für den gesamten Winterflugplan genehmigten Flüge auf über 50 weiteren Strecken hingegen seien davon nicht betroffen.
Bei diesen Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Air-Berlin-Großaktionär Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann.