Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein gegen eine Fortsetzung der Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken entschieden. Das Förderprogramm »Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger« war bereits am 16. November 2023 nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Staatshaushalt vorläufig gestoppt worden, da absehbar gewesen sei, dass nötiges Geld fehlte. Das teilte laut der Deutschen Presse-Agentur das Umweltministerium in Kiel mit. Daraufhin hatte Umweltminister Tobias Goldschmidt dem Kabinett empfohlen, das Programm nicht wieder anlaufen zu lassen – alle Anträge, die bis Mitte November noch eingegangen waren, sollen allerdings noch bearbeitet werden.
Als der Krieg in der Ukraine ausbrach und die Energiekosten stiegen, habe er dieses Programm gerne auf den Weg gebracht. Inzwischen seien aber die Energiekosten deutlich gesunken und der Haushalt müsse gesichert werden, sagte Goldschmidt.
Mit dem notwendigen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung würden Kommunen und Privathaushalte in der Zukunft einiges zu schultern haben. Daher habe man sich als Landesregierung entschieden, die freiwerdenden Mittel für die Wärmewende zur Verfügung zu stellen.