Die Förderrichtlinien für das Gebäudeenergiegesetz, das sogenannte Heizungsgesetz, sind noch immer unklar. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte laut der Deutschen Presse-Agentur auf der Deutschen Wärmekonferenz in Berlin, man sei damit eigentlich schon weiter gewesen. Voraussichtlich werde nun in der übernächsten Sitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses darüber beschlossen werden.
Er verwies darauf, dass der Baugipfel der Bundesregierung Ende September die Förderung nochmals verändert habe. Es seien auch gewerbliche Immobilien, also im Mietwohnungsbau, antragsberechtigt. Und man habe einen Speedbonus vorgezogen. Der Speed- oder Geschwindigkeitsbonus macht 20 Prozent der Investitionskosten aus und soll als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung dienen. Dennoch betonte Habeck, dass bis zum ersten Januar 2024 die Förderung stehen müsse.
Der Bundestag hatte Anfang September nach langen Streitereien auch innerhalb der Ampel-Koalition eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das sogenannte Heizungsgesetz zielt darauf ab, Öl- und Gasheizungen schrittweise auszutauschen und so das Heizen weniger klimaschädlich zu machen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude soll Anfang 2024 in Kraft treten, es geht um Mittel in Milliardenhöhe.