Auf Hamburgs Bürgerinnen und Bürger kommen beim Klimaschutz voraussichtlich schon im kommenden Jahr teils erhebliche Verschärfungen zu. Denn Hamburgs rot-grüner Senat hat jetzt die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Darin ist beschrieben, wie Hamburg den CO₂-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent senken und bis 2045 CO₂-neutral werden will. Die Hamburgische Bürgerschaft soll die Pläne noch in diesem Jahr abnicken, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Wie erwartet kam von allen Seiten teils scharfe Kritik an den Senatsplänen. Den einen gehen sie zu weit, den anderen gehen sie nicht weit genug. Wieder andere halten sie schlicht für wirkungslos.
Den vorgelegten Plänen zufolge soll zusätzlich zu den bestehenden Regeln unter anderem schon Anfang 2024 auch für Bestandsgebäude eine Photovoltaikpflicht bestehen. Wer dann sein Dach grundlegend sanieren wolle, müsse mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solar-Paneelen versehen. Von 2027 an soll zudem sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht bestehen, das heißt zusätzlich zu den Solarpaneelen sollen mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünt sein. Dies diene der Hitzevorsorge, der Regenwasserbewirtschaftung und der Luftreinhaltung. Der Senat kündigte an, Solargründächer bis Ende 2026 mit zusätzlich 3,5 Millionen Euro zu fördern.
Darüber hinaus sollen neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Durch die Installation der Paneele oberhalb der Stellplätze können aus Sicht des Senats versiegelte Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar gemacht werden. Außerdem werde in Kombination mit Anpflanzungen ein wirksamer Sonnenschutz ermöglicht.
Vorrang bekommen sollen zudem der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Unter anderem sollen die Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen gelockert und das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Insgesamt muss Hamburg den Berechnungen der Umweltbehörde zufolge den CO₂-Ausstoß im Vergleich zu 2021 bis 2030 um rund 7,7 Millionen Tonnen reduzieren. Auf die Privathaushalte entfielen dabei 1,8 Millionen Tonnen, auf Gewerbe, Handel und Dienstleistungen 1,9 Millionen Tonnen, auf die Industrie 2,4 Millionen Tonnen und auf den Verkehr etwa eine Million Tonnen. Der Rest soll als Gemeinschaftsleistung erbracht werden.