Wenn ein Strafprozess zu lange unterbrochen wird, droht er zu platzen. Durch Corona kommt es immer wieder zu teils langen Unterbrechungen. Eine dafür geschaffene Ausnahmeregelung ist vor kurzem ausgelaufen. Jetzt macht sich Hamburg im Bund für eine Verlängerung der Fristen für coronabedingte Prozessunterbrechungen stark. Ansonsten drohten auch in der Hansestadt Prozesse zu platzen, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) der Deutschen Presse-Agentur. Dies könne auch Verfahren betreffen, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen.
Corona gefährde nach wie vor die Durchführung von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen. Kann die Verhandlung für längere Zeit nicht fortgeführt werden, drohe eine Überschreitung der zugelassenen Unterbrechungsfristen, sagte die Senatorin. Der Bundesjustizminister müsse deshalb die mittlerweile ausgelaufene Ausnahmeregelung wieder einführen.
Laut Strafprozessordnung muss eine laufende Hauptverhandlung bei Fristüberschreitung komplett neu beginnen. Wegen coronabedingter Unterbrechungen war bereits 2020 eine Ausnahmeregelung geschaffen worden. Sie ließ zu, Hauptverhandlungen für bis zu drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn sie aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden können.