Sie haben es schon bei uns gehört – der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, spricht bereits von einer Notsituation für viele Menschen in Deutschland und auf eine Gasknappheit bräuchte man nicht erst zu warten, wir hätten schon jetzt eine Krise. Doch was passiert, wenn das verbleibende Gas aufgeteilt werden muss? Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach lehnt es ab, im Falle einer Notlage bei der Gasversorgung den Vorrang für Privathaushalte aufzuweichen. Er sagte im Inforadio des »RBB«, die bisherige Priorisierung, zunächst die schützenswerte Infrastruktur, dann die privaten Haushalte und dann die Wirtschaft, sei richtig. Man solle aus seiner Sicht dabei bleiben.
Zuvor hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Regelung infrage gestellt und in dem Punkt Änderungsbedarf auf europäischer Ebene angekündigt. Die EU-Notfall-Verordnung Gas sehe den Schutz von kritischer Infrastruktur und Verbrauchern vor, aber nicht den von Wirtschaft und Industrie. Das mache nur Sinn bei einer kurzfristigen Störung, sagte Habeck. Das sei aber nicht das Szenario, das man jetzt habe. Es gelte, die Folgen einer langfristigen Unterbrechung von industrieller Produktion zu berücksichtigen.
Offiziell wegen Wartungsarbeiten fließt seit dem 11. Juli durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 kein russisches Gas mehr nach Deutschland. Die Sorge ist, dass Russland Gaslieferungen über die zuletzt wichtigste Verbindung nach Deutschland nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder aufnehmen würde.