Das Landgericht Braunschweig hat vier VW-Manager in einem Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte freigesprochen. Die zuständige Kammer machte zwar einige Zweifel deutlich, kam aber zu dem Urteil, dass den Managern kein strafbares Verhalten nachzuweisen sei. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte. Sie hatte das Verfahren gegen drei ehemalige und einen aktiven Personalmanager des VW-Konzerns in Gang gebracht, weil die Braunschweiger Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass die Führungskräfte besonders einflussreichen Mitgliedern der VW-Belegschaftsvertretung unangemessen hohe Gehälter zugestanden hätten. Dabei ging es um prominente Arbeitnehmervertreter wie den früheren Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats, Bernd Osterloh. Der erhielt in der Spitze rund 750.000 Euro im Jahr. Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Denn ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. Die Staatsanwaltschaft hat einen Tag nach dem Urteil Revision eingelegt. Bevor sie allerdings eine Revisionsbegründung verfasst, will sie die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Die dürften in etwa zwei Monaten vorliegen.
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