Am 1. Juli 2021 tritt die kürzlich beschlossene Grunderwerbsteuerreform in Kraft. Die Gesetzesänderung enthält auch eine Reform sogenannter »Share Deals«. Diese wurden in der Vergangenheit teilweise zur Steuerumgehung eingesetzt. Um das zu verhindern, soll die Grunderwerbsteuer künftig auch dann gelten, wenn innerhalb von 10 Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft den Eigentümer wechseln.
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