Mit allen Mitteln haben sich die Berliner Immobilienbesitzer gegen den Mietendeckel gewehrt – vergeblich, selbst der kürzlich eingereichte Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Diesen Sonntag ist es soweit, mit der Einführung des „Mietendeckels“ werden die Mieten in Berlin auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Die Berechnungsgrundlage für die zukünftige Miete lautet nun wie folgt: abhängig von der Wohnungsklasse und nur mit wenigen Ausnahmen, dürfen die Vermieter zwischen 3,92 Euro und 10,80 Euro pro Quadratmeter an Miete verlangen. Damit schiebt der Senat den horrenden Mietpreisen einen Riegel vor.
Des Weiteren sieht der Mietendeckel vor, dass die Mieter ab November 2020 zusätzlich entlastet werden. Übersteigt die reale Miete die tatsächliche Miete um mindestens 20%, kann der Mieter eine Anpassung verlangen. Durch strenge Kontrollen und mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro, will der Berliner Senat die Einhaltung des Mietendeckels überwachen. Innerhalb der 5-jährigen Geltungsdauer entgehen den Vermietern somit ca. 2,5 Milliarden Euro.
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