Der Stellenwert von Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt
In einer immer anspruchsvoller und schneller werdenden Arbeitswelt kommt dem Thema Arbeitsschutz in Unternehmen ein immer größerer Stellenwert zu. Unfallverhütung und humane Arbeitsbedingungen dienen als Grundlage eines funktionierenden Beschäftigungssystems. Nicht nur der digitale Wandel der Arbeitswelt stellt Unternehmen aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ganz neue, zukünftige Herausforderungen. Unfallvermeidung durch Arbeitsschutz müssen also immer effizienter und ausgefeilter werden, auch um den stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Belange der Gesundheit und Sicherheit in Unternehmen deshalb extrem wichtige Arbeitsschwerpunkte. So sollen alle Beschäftigten wirksam und umfassend vor gesundheitlichen Schädigungen bewahrt werden. Das Bundesarbeitsministerium schafft zusammen mit den Arbeitsministerien der Bundesländer die jeweiligen rechtssicheren Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen für sämtliche Unternehmen. Die Ausgestaltung dieser Verordnungen soll transparent und nachvollziehbar und vor allen Dingen im Arbeitsalltag leicht umsetzbar sein. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Hier sind alle wichtigen Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes gesetzlich geregelt. Nach diesen Vorgaben sind Unternehmen und Arbeitgeber unter anderem verpflichtet, eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht nur zu beurteilen, sondern auch umgehend für Abhilfe zu sorgen, sei es beispielsweise durch spezielle Arbeitsschutzausrüstung oder andere geeignete Schutzmaßnahmen.
Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes müssen betriebsbedingt angepasst werden
Es muss eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben etabliert werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz wird so nachhaltig in alle Abläufe und Strukturen eines Unternehmens nachvollziehbar eingebunden. Für besonders gefährliche Arbeitssituationen oder Arbeitsbereiche müssen darüber hinaus eigene Vorkehrungen durch geeignete Arbeitsschutzausrüstung getroffen werden. Damit Mitarbeiter bestmöglich profitieren können, müssen diese regelmäßig geschult werden. Diese regelmäßigen Unterweisungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sieht das Arbeitsschutzgesetz ebenfalls zwingend vor. Dass solche Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter stattgefunden haben, muss dokumentiert und bei Kontrollen durch Behörden oder Aufsichtsstellen nachgewiesen werden. Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind jedoch nicht starr, sodass eigene Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung je nach den individuellen Anforderungen eines jeden Unternehmens natürlich möglich sind. Die allgemeinen Aussagen des Arbeitsschutzgesetzes werden darüber hinaus durch eine ganze Reihe von Verordnungen konkretisiert. Diese Arbeitsschutzverordnungen sehen in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz unter anderem Bestimmungen zu Lärmschutz, Lastenhandhabung, Arbeitsmedizin oder korrekter Umgang mit Gefahrstoffen vor. Eine ganz wesentliche Säule des Arbeitsschutzes ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Dadurch soll vorhandenes Gefährdungspotenzial überhaupt erst mal aufgezeigt, sichtbar gemacht und angesprochen werden. Denn nur wenn die jeweiligen Gefährdungsfaktoren auch wirklich identifiziert wurden und bekannt sind, können effiziente Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Hierbei sollen ausdrücklich auch psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen. Diese werden im Arbeitsalltag häufig unterschätzt, können aber ganz erheblich die Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft gefährden. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sollte stets arbeitsmittel-, arbeitsstätten-, und natürlich tätigkeitsbezogen sein.
Für kleinere Betriebe mit nicht mehr als 50 Beschäftigten gelten besondere Bestimmungen
In der praktischen Durchführung können sich Arbeitgeber und Unternehmen durch konkrete, schriftliche Handlungsanleitungen zur Ermittlung der Gefährdungspotenziale unterstützen lassen. Sogenannte Arbeitsschutzmanagementsysteme sind ein bewährtes und wichtiges Tool, die Strukturen des Arbeitsschutzes nachhaltig in Unternehmensabläufe zu integrieren. Die Unterweisung der Mitarbeiter muss passgenau erfolgen, sodass Gesundheitsgefährdungen nicht nur jederzeit selbst erkannt werden, sondern auch eine sachgerechte Reaktion möglich ist. Neben dem Arbeitsschutzgesetz ist das Arbeitssicherheitsgesetz ein weiterer Eckpfeiler. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben sind Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit der Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften zu betrauen. Dabei sollen eine Grundbetreuung als auch eine betriebsspezifische Betreuung, welche durchaus auch anlassbezogen sein kann, sichergestellt sein. Die Grundbetreuung durch die Fachkräfte ist jeweils abhängig von der Betriebsgröße sowie vom Gefährdungspotenzial. Die Einsatzzeiten sind dabei fest vorgegeben und werden in den Betriebsablauf integriert. Handelt es sich um Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter, so kann auch das sogenannte Unternehmermodell anstelle der Regelbetreuung gewählt werden. Dabei nimmt der Arbeitgeber alle zu erfüllenden Aufgaben, welche normalerweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte übernehmen würden, selbst und in eigener Verantwortung wahr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber zuvor entsprechende Schulungen des Unfallversicherungsträgers absolviert hat.
Bildquelle: Depositphotos.com/londondeposit