Die Frage, ob Arbeitszeugnisse heute noch Aussagekraft besitzen, wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Um sich eine Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Arbeitnehmer zu ersparen, werden die Zeugnisse häufig zu positiv ausgestellt – und damit nicht mehr allzu ernst genommen. Ebenso findet sich allerdings auch die Meinung, dass es wiederum von der Qualität des Arbeitszeugnisses abhängt, wie ernst die Beurteilung genommen werden kann. Hat sich der Arbeitgeber sichtlich Mühe gegeben, die Leistungen seines Angestellten korrekt und differenziert zu bewerten und dabei auf typische Phrasen verzichtet, hat ein Arbeitszeugnis nach wie vor eine Aussagekraft. Was sollten Verantwortliche über Arbeitszeugnisse wissen und ist die Erstellung überhaupt zwingend notwendig?
Arbeitnehmer hat Recht auf einfaches Arbeitszeugnis
Juristen geben hier eine eindeutige Antwort: zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet. Beachtet werden sollte hierbei allerdings, dass das Arbeitszeugnis lediglich in einfacher Form zwingend ausgestellt werden muss. Dieses einfache Arbeitszeugnis führt nur objektiv nachprüfbare Daten auf, lässt aber eine Beurteilung der Leistungen vermissen. Letztere finden sich lediglich im qualifizierten Arbeitszeugnis, welches üblicherweise ebenso auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt wird. Hier finden sich Informationen zur Arbeitsleistung, darunter die Arbeitsqualität, bestimmte herausragende Erfolge oder persönliche Eigenschaften, die für den Arbeitsalltag von Interesse sind.
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein
Problematisch ist dabei allerdings eine Vorgabe des Gesetzgebers, denn Arbeitszeugnisse müssen zwingend wohlwollend formuliert sein. Diese Tatsache hält einen Konflikt bereit: Eine Beurteilung, die in jedem Fall positiv formuliert werden muss, ist natürlich kaum hilfreich. Um diese Problematik zu umgehen, haben sich Formulierungen etabliert, die zunächst positiv klingen, aber eine Doppeldeutigkeit besitzen. Auf Karrierebibel.de finden sich einige typische Formulierungsbeispiele, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden. Wird beispielsweise auf die Fähigkeit hingewiesen, die eigene Meinung zu vertreten, ist damit in Wirklichkeit ein problematischer Umgang mit Kritik gemeint. Wird der Mitarbeiter aufgrund seiner Beliebtheit bei Kunden gelobt, lässt dies in Fachkreisen nur einen Rückschluss zu: das Verhandlungsgeschick war miserabel.
Falsche Formulierung – negative Beurteilung
Hieraus ergeben sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen mindestens zwei Probleme. Werden zu viele negative Formulierungen verwendet, geraten Personaler schnell dem Gesetz in Konflikt, was einen Gang zum Arbeitsgericht nach sich ziehen kann. Bestimmte positiv klingende Formulierungen können allerdings aufgrund ihrer wahren Bedeutung dafür sorgen, dass dem ehemaligen Mitarbeiter für die künftige Laufbahn Steine in den Weg gelegt werden. Denn die Tatsache, dass Arbeitszeugnisse heute vermutlich ein wenig an Wert verloren haben, ist eher darauf zurückzuführen, dass die Bewertung zu positiv ausfällt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine negative Bewertung vom künftigen Arbeitgeber durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen wird – und vielleicht einen Beitrag dazu leistet, dass der Arbeitsvertrag gar nicht zustande kommt.
Arbeitszeugnisse mithilfe von Software erstellen
Wie lassen sich also nun Arbeitszeugnisse erstellen, die einerseits rechtssicher und andererseits auch wahrheitsgemäß ausfallen? Natürlich findet sich auf dem Markt viel Fachliteratur. Wer also noch nicht über die entsprechende Expertise im Bereich Human Ressources verfügt, kann sich in die Materie einarbeiten. Ein Nachteil ist dabei jedoch der hohe Zeitbedarf. Deutlich beschleunigt wird dieser Prozess durch den Einsatz einer Software – ohne dabei an Qualität einzubüßen. Im Gegenteil: Eine übersichtliche Benutzeroberfläche ermöglicht die angemessene Beurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters in entsprechenden Bewertungskategorien. So können beispielsweise bestimmte Eigenschaften mit Schulnoten bewertet werden, wofür also kein spezifisches Wissen nötig ist. Sobald eine Bewertung vorgenommen wurde, erscheint eine auch aus juristischer Sicht vollkommen korrekte Formulierung. Der Fachverlag Haufe hat eine Arbeitszeugnis-Software im Angebot, welche gleichzeitig ein Ausdrucken des fertigen Arbeitszeugnisses ermöglicht und die Anfertigung somit auch in diesem Punkt deutlich beschleunigt.
Quelle: https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis.php