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    Das Motorrad als Dienstfahrzeug

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    Von Redaktion am 28. März 2017 Unternehmen

    Eher selten anzutreffen, aber durchaus möglich, ist neben dem Auto die Nutzung von Motorrädern als Dienstfahrzeug. Im Prinzip gelten die gleichen Regeln, darüber hinaus sind einige Besonderheiten zu beachten.

     

    Motorrad beruflich nutzen

    Wird ein Motorrad voll als Dienstfahrzeug benutzt, dann können natürlich auch die Ausgaben steuerlich veranlagt werden. Beim Motorrad sind dies neben den Kosten fürs Benzin und Reparaturen insbesondere die Reifen, die einem hohen Verschleiß ausgesetzt sind. Ebenfalls zu den Betriebsausgaben gehört die Steuer. Weiterhin sind folgende Kosten absetzbar:

    • Beiträge für die Versicherung des Motorrads
    • Motorradsteuer
    • TÜV und Abgasuntersuchung
    • Wagenpflege
    • Kosten für die Garagenmiete
    • Leasingraten
    • Mautgebühren (ohne Vorsteuerabzug, da umsatzsteuerbefreit)
    • Mitgliedschaft in Motorrad-Clubs

    Wenn das Motorrad als Dienstfahrzeug genutzt wird, ist einmal pro Jahr die Korrektur um den privaten Nutzungsanteil vorzunehmen. Diesen setzt das Finanzamt voraus. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nämlich die 1-%-Methode und die Fahrtenbuchmethode. Letztere ist sehr aufwändig und macht in zwei Fällen Sinn: Das Fahrzeug wird ausschließlich betrieblich genutzt oder das Motorrad besitzt einen hohen Listenpreis bei geringen Kosten.

    Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

    Ebenso wie reine Dienstfahrten sind die Fahrtkosten mit dem Motorrad zum Betrieb als Ausgabe absetzbar. Um hier eine Gleichstellung von Arbeitnehmern und Unternehmern zu sichern, werden diese Fahrten generell über die Kilometerpauschale von 30 ct angerechnet. Diese Entfernungspauschale ist generell unabhängig davon, welches Verkehrsmittel gewählt wird, kann also auch dann angesetzt werden, wenn im Winter das Motorrad durch ein anderes Fahrzeug ersetzt wird. Eine Vorsteuer kann bei der Nutzung des Motorrads nicht angesetzt werden. Dies ist nur bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

    Damit ein Arbeitnehmer die Nutzung des Motorrads für Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung in den Werbungskosten geltend machen kann, muss eine Bedingung erfüllt sein: Der Arbeitgeber darf nicht zusätzlich die Kosten für diese Fahrten tragen.

    Pauschale Schätzung des Privatanteils

    Wird ein Firmenmotorrad auch privat genutzt, dann kann der private Anteil vom Unternehmer formlos nachgewiesen werden. Das Finanzamt erkennt in der Regel dessen Aufzeichnungen über die Nutzung an, wenn dieser über einen Zeitraum von 3 Monaten repräsentativ nachgewiesen wird. Dies ist bis zu einem Privatanteil von bis zu 50 % möglich.

    Neben steuerlichen Aspekten, wie sie zum Beispiel für die Nutzung von Motorrädern als Dienstfahrzeug eine Rolle spielen, gibt es noch viele weitere Aspekte, die erfolgreiche Unternehmen beachten müssen. Lesen Sie hier mehr über Fehler, die Unternehmer unbedingt vermeiden sollten!

     

    Bild: © istock.com/Mark John

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