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    Autonomes Fahren rechtlich gestalten

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    Von Redaktion am 20. März 2017 Wissen

    Der menschliche Fahrer und der Computer als Fahrer als rechtlich gleich gestellte Verkehrsteilnehmer – das ist die Kernbotschaft der Gesetzesnovelle, die das Bundeskabinett zum Thema „voll automatisiertes Fahren“ Ende Januar 2017 beschlossen hat.

    Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Dobrindt sind mit der vorgelegten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme künftig berechtigt, die Fahraufgabe selbstständig zu übernehmen. Der Bundesverkehrsminister ist davon überzeugt, dass automatisiertes Fahren ein modernes Straßenverkehrsrecht erfordert. Die Voraussetzungen dafür seien jetzt geschaffen. In der Praxis bedeutet das, dass während der hochautomatisierten Fahrt der Fahrer beispielsweise die Hände vom Lenker nehmen darf, um E-Mails zu checken oder zu telefonieren.

    Der Fahrer könne die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen, wenn das hoch- oder voll automatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr vorlägen. Das sei beispielsweise bei einem geplatzten Reifen der Fall. Damit sichergestellt ist, wann der Fahrer beziehungsweise wann das System die Fahrzeugsteuerung innehatte, muss das Fahrzeug nach dem Wortlaut des Gesetzes einen Datenspeicher, also eine Blackbox wie beim Flugzeug, mit sich führen.

     

    Quelle: Solvium Research
    Bild: chesky_w/depositphotos

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