Mit der Einführung der Bonpflicht im Jahr 2020 verfolgte die Bundesregierung das Ziel, Steuerbetrug im Einzelhandel einzudämmen. Händler mit elektronischen Kassensystemen sind seither verpflichtet, ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen. Diese Regelung, die bei ihrer Einführung für Diskussionen wegen des Papieraufkommens sorgte, könnte nun vor dem Aus stehen: Die künftige schwarz-rote Bundesregierung plant laut eines Berichts der »Wirtschaftswoche«, die Bonpflicht wieder abzuschaffen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) reagiert skeptisch. Ihr Vorsitzender Florian Köbler bezeichnete das mögliche Ende der Maßnahme als »fatales Signal«, gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen. Die Bonpflicht sei eine bewährte Kontrollmöglichkeit im Kampf gegen Steuerbetrug.
Laut Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Einführung der Bonpflicht große Einzelhandelsunternehmen mehrere Millionen Euro gekostet. Deutlich höher jedoch ist der finanzielle Schaden, der dem Staat jährlich durch Steuerbetrug an den Kassen entsteht. Einzelne Bundesländer schätzen diesen laut Bundesrechnungshof auf bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr. Für Köbler ein klares Argument für die Beibehaltung der Pflicht. Zwar sei Steuerbetrug weiterhin möglich, räumt er ein, doch der Aufwand sei durch die Maßnahme deutlich gestiegen. Viele Belege würden heute zudem bereits in digitaler Form ausgegeben. Um Betrug noch gezielter zu bekämpfen, sieht Köbler eine Erhöhung der Kontrolltätigkeit durch die Finanzämter als notwendig.
Der Handelsverband dagegen begrüßt die geplante Abschaffung. Es sei nicht sinnvoll, einen Kassenbon zu erstellen, wenn der Kunde keinen wünsche, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zwar seien Belege wichtig, um die ordnungsgemäße Verbuchung von Umsätzen zu überprüfen, doch die Kontrolldichte durch die Finanzbehörden sei ohnehin viel zu gering. Zudem habe auch ohne gesetzliche Bonpflicht jeder Kunde das Recht, eine Quittung zu verlangen.
Für Geschäfte mit offenen Ladenkassen – also Barkassen ohne technische Ausstattung – galt die Bonpflicht bislang ohnehin nicht. Doch das soll sich bald ändern: Ab dem Jahr 2027 sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Nutzung elektronischer Registrierkassen verpflichtet werden. Diese sollen dann zumindest eine digitale Aufzeichnung der Umsätze sicherstellen. Der HDE zeigt sich skeptisch: Angesichts der zusätzlichen Kosten sei der Nutzen dieser Maßnahme fraglich. Zwar sei Steuerehrlichkeit für einen fairen Wettbewerb unerlässlich, so Genth, doch müssten entsprechende Regelungen auch in der Praxis einen konkreten Mehrwert bieten. Zudem gebe es für offene und elektronische Kassen ohnehin identische Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten – entscheidend sei letztlich, wie konsequent diese kontrolliert würden.
MK