Die Warenhausketten Woolworth und Tedi haben vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage hinnehmen müssen: Ihre Klage auf eine Entschädigung in Millionenhöhe wegen coronabedingter Geschäftsschließungen wurde abgewiesen. Die Muttergesellschaft B.H. Holding GmbH hatte argumentiert, durch die während der Lockdowns 2020 und 2021 verfügten Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein und forderte einen Schadensersatz von 32 Millionen Euro.
Konkret berief sich das Unternehmen auf das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Während ihre Filialen geschlossen bleiben mussten, durften andere Einzelhändler wie Supermärkte, Drogerien und Baumärkte trotz der Pandemieauflagen weiter geöffnet bleiben – auch dann, wenn sie Non-Food-Produkte anboten. Diese Ungleichbehandlung sah die Holding als rechtswidrig an.
Das Stuttgarter Landgericht wies die Klage nun zurück. Die Richter beurteilten die Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg laut eines Berichts der »Tagesschau« als verfassungsgemäß, verhältnismäßig und durch das Gemeinwohl gerechtfertigt. Die Privilegierung von Geschäften, die Produkte für den täglichen Bedarf anbieten, sei in einer dynamischen Pandemiesituation rechtlich zulässig. In solchen Ausnahmesituationen seien Einschränkungen gewisser Grundrechte vertretbar, solange sie auf sachlich nachvollziehbaren Gründen basieren, so das Gericht.
Die B.H. Holding hat nach eigenen Angaben auch in weiteren Bundesländern ähnliche Verfahren angestrengt, äußerte sich jedoch nicht zur Anzahl der anhängigen Klagen. Ob gegen das Urteil aus Stuttgart Rechtsmittel eingelegt werden, ist noch offen.
MK