Die zweite und dritte Lesung des geplanten Heizungsgesetzes darf in dieser Sitzungswoche nicht mehr durchgeführt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es gab damit dem Eilantrag von Thomas Heilmann (CDU) statt. Dieser hatte geklagt, da er sich in seinen Rechten als Abgeordneter erheblich verletzt sah. Um sich über den Sachverhalt ausgiebig zu informieren, bliebe ihm zu wenig Zeit, so seine Argumentation.
Abgeordnete bräuchten Zeit, sowohl, um sich zu informieren als auch diese Informationen zu verarbeiten, erklärten auch die Richter in Karlsruhe.
Durch den Eilantrag ist ein Beschluss im Bundestag noch vor der Sommerpause wohl ausgeschlossen. Laut des Gerichts sei es aber dennoch möglich, dass das Gesetz zum ersten Januar 2024 in Kraft trete. Dafür benötige es aber eine Sondersitzung im Juli.
Das Heizungsgesetz ist zwischen den Koalitionspartnern umstritten. Es sieht unter anderem vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss.
Besonders auf dem Immobilienmarkt sorgte das geplante Gesetz für Kritik: Hier fürchten viele Experten und Immobilieneigentümer die Notwendigkeit teurer Investitionen. »Die neuen Anforderungen und Sanierungspflichten bei Gebäuden beschäftigen die Kaufinteressenten zunehmend und verlängern die Vermittlung von Immobilien«, erläuterte etwa der geschäftsführende Gesellschafter des Maklers Von Poll, Daniel Ritter gegenüber »Spiegel Online«.
AS