Im Streit um die Veröffentlichung aus Tagebüchern im Zusammenhang mit dem »Cum-Ex«-Skandal ist jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. In einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe prüften die obersten deutschen Zivilrichter, inwieweit Medien wörtlich aus Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren durften. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Der Banker Christian Olearius hatte die »Süddeutsche Zeitung« verklagt, die im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit dem Titel »Notizen aus der feinen Gesellschaft« veröffentlicht hatte. Darin zitierte sie aus den Tagebüchern. In dem Artikel ging es um eine mögliche Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörden im Zusammenhang mit millionenschweren Steuerrückforderungen nach »Cum-Ex«-Geschäften.
Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, klagte auf Unterlassung und hatte damit vor dem Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Dagegen hat die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) Revision beim BGH eingelegt.
Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekanntgeworden.
Auch das NDR-Magazin »Panorama« und »Zeit online« hatten Auszüge der Tagebücher veröffentlicht und waren verklagt worden. Die Verfahren wurden 2021 – wie im Fall der SZ – im Sinne des Klägers entschieden. In beiden Verfahren war von den Medienhäusern Berufung eingelegt worden. Vom OLG Hamburg gab es dazu noch keine Entscheidung. Der BGH will sein Urteil am 16. Mai sprechen.