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    Bund will Zufallsgewinne von Stromerzeugern abschöpfen

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    Von Redaktion am 7. November 2022 Video,Wirtschaft

    Zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse will die Bundesregierung sogenannte Zufallsgewinne von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem ersten September abschöpfen. Das steht in einem Erläuterungspapier der Regierung zu Eckpunkten über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen.

    Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien dagegen Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase. Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.
    Die Bundesregierung will die Entlastungen für Gas- und Stromkunden über einen sogenannten Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro finanzieren. Laut Papier kostet die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen voraussichtlich zwischen 23 und 33 Milliarden Euro. Der Mittelbedarf für die industrielle Strompreisbremse werde auf weitere 30 bis 36 Milliarden Euro geschätzt.

    Die Gaspreisbremse, die eigentlich erst ab dem 1. März gelten sollte, soll laut einer dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegenden Beschlussvorlage doch bereits ab dem ersten Februar gelten; allerdings rückwirkend. Dabei hatte die Expertenkommission erst vor wenigen Tagen betont, dass eine frühere Umsetzung als März technisch nicht umsetzbar sei. Damit kommt das Kanzleramt den Ländern entgegen, die deutlichere und schnellere Entlastungen gefordert hatten. Nutzer von Öl oder Holzpellets sollen weiterhin nur in Härtefällen entlastet werden.

    Die Strompreisbremse zum Januar ist aus Sicht der Energiebranche allerdings gar nicht zu schaffen. Die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, erklärte in Berlin, es solle am 17. November ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das eine Kontingentlösung für Strom ab 1. Januar 2023 und eine Abschöpfung über Mehrerlöse beinhalte. Das sei zeitlich völlig unrealistisch.

    Auch der Stadtwerkeverband VKU erklärte, eine Einführung der Strompreisbremse zum ersten Januar sei nicht umsetzbar. Diese Ankündigung habe bei denen, die es umsetzen sollen, helles Entsetzen ausgelöst, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. So sehr man verstehe, dass die Entlastungen schnell greifen sollen, so sehr müsse der Blick fürs technisch Machbare geschärft werden. Es gebe noch kein Regelwerk oder fertige IT-Lösungen, die das abbildeten.

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