Brandgefahren umgeben und nicht nur privat in der eigenen Wohnung. Auch am Arbeitsplatz im Unternehmen kann es zu einem Feuer kommen. Die Gefahr und Folgen von Brandschäden werden von Betrieben häufig unterschätzt. Der Brandschutz im Unternehmen hat viele Facetten und Vorschriften. So gibt es bereits bei dem Bau vorgeschriebene präventive Brandschutzmaßnahmen, Versicherungen benötigen Risikobewertungen und auch an den Arbeitsschutz werden spezielle Anforderungen gestellt. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns daher einmal näher mit dem Brandschutz im Unternehmen.
Milliardenbeträge durch Brandschäden in Unternehmen
Allein in Deutschland werden jedes Jahr durch Brände Milliardenbeträge vernichtet. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden führt jeder dritte Industriebrand zu einem Schaden von mehr als einer halben Millionen Euro. Trotzdem investieren viele Unternehmen nur soviel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen weisen häufig große Defizite beim betrieblichen Brandschutz auf. Dabei können Brände für Betriebe und Unternehmen verheerende Folgen haben und ganze Existenzen zerstören. Dennoch unterschätzen viele Unternehmer und Betriebe das Risiko. Hinzu kommen die vielen neuen Vorschriften, Normen und Richtlinien über die Branddetektions- und Brandalarmierungsmaßnahmen, die Unternehmen verunsichern. Um nicht den Überblick beim Brandschutz zu verlieren, lohnen sich daher Beratungsangebote für den Brandschutz im Unternehmen.
Folgeschäden für Wirtschaftsunternehmen
Neben den unmittelbaren Brandschäden kommt es vor allem bei Wirtschaftsunternehmen zu Folgeschäden. So kommt es meist zu finanziellen Verlusten durch erlittene Marktverdrängung. Das eingebüßte Vertrauen der Kunden und der Imageverlust in der Öffentlichkeit führen zu häufig unterschätzten Kosten, die sich erst später zeigen. Ein Brand im Betrieb oder Unternehmen führt zudem zivil- und strafrechtliche Prozesse mit sich, die sogar bis zum wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens führen können.
Ein Brandschaden ist daher neben den direkten Konsequenzen für Firmen, Betriebe und Unternehmen verheerend: Mitarbeiter finden Anstellungen in anderen Betrieben, da sie vorübergehend arbeitslos wurden und Kunden wandern zur Konkurrenz ab.
Daher muss für den wirtschaftlichen Erfolg und das Bestehen eines Betriebs der reibungslose und schadensfreie Betrieb gewährleistet werden. Die Brandsicherheit zu verbessern ist essentiell.
Optimierungspotenzial: Brandschutzmanagement im Unternehmen
Der Brandschutz ist ein umfassendes Gebiet. So gehören zu einem konsequenten und vorbeugenden Brandschutzmanagement viele Einzelbereiche. Grundlegend läuft der Brandschutz dabei in drei Schritten ab: Zunächst müssen dafür potenzielle Brandrisiken und Gefahren erkannt werden. Danach folgt die Bewertung und Analyse. Nach dieser können geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Diese Schutzmaßnahmen können technischer, baulicher oder organisatorischer sein. Um die Risiken von Brand- und Folgeschäden zu minimieren, bedarf es einerseits ausreichend Wissens über Brände und deren Schadensauswirkung, andererseits Grundkenntnisse, wie sich diese verhüten lassen. Die von Gesetzen und vertraglichen Feuerversicherungen vorgeschriebenen Brandschutzanforderungen können dabei sehr vielseitig sein. Wesentliche Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind die Verhinderung der Entstehung und die Einschränkung der Brandausbreitung.
Eine Beratung oder Hinzuziehung eines externen Dienstleisters ist daher häufig für Unternehmen zu empfehlen.
Brandschutzversicherung: Risikoprüfer für betriebliche Sicherheit
Feuerversicherungen, die einen Betrieb vor Unterbrechung oder Ausfall durch Brände schützen sollen, stellen strenge Anforderungen an die betriebliche Sicherheit. Dies gilt insbesondere bei brandgefährdeten Unternehmen. Risikoprüfer der Versicherer werden daher aufgrund der Erfahrung aus Schadensfällen an dem vorbeugenden Brandschutz vieler Unternehmen zunächst einiges aussetzen. So wird das Gefahrenpotenzial von vielen Betrieben deutlich unterschätzt.
Je nach Brandgefährdung verlangen die Versuchungen eine Vorlage eines betrieblichen Brandschutzkonzepts, welches als Risikobewertung zur Prämienkalkulation dient. Eine Gefahrenbeurteilung ist daher ein nötiger Schritt bei vielen Brandschutzversicherungen.
Zudem müssen Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen eingeführt, abgestimmt und geübt werden. Dazu gehören etwa Rauchverbote, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen sowie Evakuierungs- und Löschübungen.
Bauordnungsrecht – Bautechnische Mindestanforderungen
Bauherren und Betreiber von baulichen Anlagen sind verpflichtet, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung zum Schutz von Menschen zu wahren. Bei Sonderbauten wie Industriebauten, Verkaufsstätten und Krankenhäusern wird ein Brandschutzkonzept des Erbauers als Genehmigungsgrundlage verlangt. Daneben erfolgen behördliche Abnahmen zur Überwachung der genehmigten Brandschutzkonzepte in regelmäßigen Abständen.
Schutz der Mitarbeiter: Der Arbeitsschutz
Natürlich ist auch der Schutz von Beschäftigten vor Brandgefahren ein wichtiger Teil beim Brandschutz im Unternehmen. Daher gibt es arbeitsschutzgesetzliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung möglich machen. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Zudem muss für eine Verbindung zu außerbetrieblichen Stellen gesorgt werden. Insbesondere die Anbindung in den Bereichen Erste Hilfe, Notversorgung und Brandbekämpfung.
Unterstützung durch einen Brandschutzbeauftragten
Durch die Fülle an Aufgaben und Anforderungen an den Unternehmer, kann auch ein Brandschutzbeauftragter delegiert werden. Dieser unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Neben der freiwilligen Bestellung gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Durch Unterstützung kann die Qualität des Brandschutzes im Unternehmen gesichert werden.
Durch die schwerwiegenden Folgen eines Brands in Betrieben und Firmen, die von vielen Unternehmen teils immer noch unterschätzt werden, ist ein ausreichender Brandschutz notwendig. Sowohl im Arbeitsrecht, Bauschutz und bei der Bauordnung gibt es daher zahlreiche Regelung, Vorschriften und Anforderungen beim Brandschutz, die die nötige Sicherheit gewährleisten. Für den Durchblick bei diesem komplizierten Thema ist daher eine Beratung oder ein Brandschutzbeauftragter eine gute Lösung. So wird das Brand- und Schadensrisiko effektiv minimiert. Denn Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes und im eigenen Interesse Chefsache.
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