In jungen Jahren möchte sich niemand mit dem Thema Altern oder Krankheit befassen. Doch es kann sehr schnell gehen, dass man wegen eines Leidens und Unfalls nicht mehr arbeiten kann. Die Behandlungskosten sind hoch, für die Medikamente muss man auch Geld ausgeben. Außerdem bleiben die Fixkosten für die Miete, Versicherungen und die Ausgaben für Lebensmittel, Benzin etc. gleich. Die staatliche Berufsunfähigkeitspension kann in vielen Fällen die Kosten nicht abdecken. Daher sehen sich viele Betroffene nicht nur mit den körperlichen Problemen, sondern auch mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.
Welche Regeln gelten für die Berufsunfähigkeitspension?
Um vom Staat im Falle der Arbeitsunfähigkeit Geld zu bekommen, muss man in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung zumindest drei Jahre Pflichtbeiträge bei einem Arbeitgeber geleistet haben. Insgesamt muss man fünf Jahre lang versichert gewesen sein. Welche Bestimmungen genau gelten, hängt unter anderem vom Geburtsjahrgang ab:
- Vor 1961 geborene erhalten die Rente, wenn sie ihrem erlernten Beruf (oder einer ähnlichen Tätigkeit) nicht mehr nachgehen können
- Für später geborene gilt, dass sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden arbeiten können
Wer noch dazu in der Lage ist, in einem Beruf (in welchem Job auch immer) zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Der genaue Betrag richtet sich nach dem letzten Bruttogehalt, in der Regel wird davon rund ein Drittel ausbezahlt. Es ist klar, dass die Betroffenen damit ihren erreichten Lebensstandard nicht halten können. Für die persönliche Sicherheit ist der Abschluss einer Berufsversicherung hier dringend zu empfehlen.
Was muss man beim Antrag beachten?
Grundsätzlich gilt, je jünger der Antragssteller ist, umso günstiger werden die Prämien sein. Das Risiko, dass ein Mensch unter 30 Jahren eine unheilbare oder schwere Krankheit entwickelt, ist deutlich geringerer als bei älteren Personen. Ähnlich wie bei einer privaten Krankheitsversicherung wird die Anamnese vor Unterzeichnung des Vertrags genau geprüft. Man muss einen ausführlichen Fragebogen beantworten, wo Vorerkrankungen sowie erbliche Risiken geklärt werden. Wichtig ist, auch das Kleingedruckte genau zu lesen. Die Konditionen unterscheiden sich zum Teil erheblich. In der Regel setzt die private Berufsunfähigkeitspension dann ein, wenn der Betroffene mindestens sechs Monate lang seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte bzw. die Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent vermindert ist. Viele Versicherer verlangen auch Zuschläge zu den Prämien, wenn man Risikosportarten betreibt. Auf jeden Fall sollte man den Fragebogen wahrheitsgetreu ausfüllen und keine bereits bestehenden gesundheitlichen Mängel verschweigen.
Bild: photography33/depositphotos