Da die Preise für die Kfz-Versicherung nahezu jährlich steigen, lohnt es sich zum Stichtag 30. November einen Vergleich der Versicherer durchzuführen. Das Sparpotenzial ist teilweise enorm, sodass es sich lohnt den Wechsel in Erwägung zu ziehen. Allerdings sollten Verbraucher nicht ausschließlich die Preise gegenüberstellen. Vertragsbestandteile wie Deckungssumme, Selbstbeteiligung und weitere Faktoren sind elementar.
Kritischer Blick auf Deckungssummen
Einige günstige Kfz-Versicherungen können ihre geringen Monatsbeiträge unter anderem aufgrund niedriger Deckungssummen erzielen. Das scheint auf den ersten Blick verlockend, sollte aber kritisch bewertet werden. Die monatliche Ersparnis hilft im Ernstfall wenig, wenn der Versicherte einen Unfall verursacht und beispielsweise Personen zu Schaden kommen. Ist die Deckungssumme zu gering angesetzt, haftet der Versicherte mit seinem Privatvermögen und muss den Differenzbetrag aus eigener Tasche begleichen. Bei Personenschäden sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe keine Seltenheit und können den finanziellen Ruin nach sich ziehen. Daher ist es dringend anzuraten bei diesem Vertragsbestandteil keine Kompromisse einzugehen. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme ist kein Maßstab, denn sie ist zu gering angesiedelt. „Nach § 4 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) betragen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Personenschäden je 2,5 Millionen Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Millionen Euro. Für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinem Vermögensschäden“, informiert das Vergleichsportal zur Kfz-Versicherung unter www.autoversicherung-vergleich.info und empfiehlt Policen mit mindestens 50 oder 100 Millionen Deckungssumme für Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden. Im Idealfall sind 100 Millionen angesetzt.
Vorsicht bei der Fahrleistung
Konkret sparen, lässt sich in Hinblick auf die Fahrleistung, welche die gefahrenen Kilometer in einem Jahr bezeichnet. Autofahrer, die nur wenige Kilometer pro Jahr fahren, können Rabatte bei der Kfz-Versicherung aushandeln. Der Grund: Weniger Kilometer werden von den Versicherungen mit einem geringeren Unfallrisiko in Verbindung gebracht und das wirkt sich mindernd auf die Beiträge aus. Um von dem sogenannten Wenigfahrerrabatt zu profitieren, wird eine Grenze für die Fahrleistung festgelegt. Diese kann beispielsweise 9.000 Kilometer pro Versicherungsjahr betragen. Doch Vorsicht: Wer diese Grenze überschreitet, riskiert bei Unfällen harte Vertragsstrafen oder gar die Verweigerung der Schadensregulierung. Versicherte, die ihre vertraglich festgelegte Fahrleistung nicht einhalten können, müssen dies der Versicherungsgesellschaft umgehend melden.
Haftpflicht oder Kasko
Ob eine Haftpflichtversicherung ausreicht oder der Kaskoschutz angebracht ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Darunter der Wert des Wagens sowie die finanziellen Verhältnisse des Versicherten. Soll beispielsweise ein Jahreswagen versichert werden, ist eine Kasko-Versicherung immer sinnvoll, da das relativ neue Fahrzeug einen noch hohen Wert aufweist und ein massiver Eigenschaden die Haushaltskasse bei Nichtversicherung empfindlich beeinträchtigen würde. Sobald ein Fahrzeug älter als zwei Jahre ist, sollte der Versicherte die Frage, ob der Kaskoschutz erforderlich ist oder nicht, von den potenziellen finanziellen Folgen abhängig machen, den erforderliche Reparaturen oder gar der Totalschaden beziehungsweise Verlust des eigenen Autos nach sich ziehen könnte.
Beschädigt beispielsweise ein Versicherter seinen fünf Jahre alten Kleinwagens und muss diesen für 4.000 Euro reparieren lassen, muss er die Rechnung selbst zahlen, solange er keine Vollkaskoversicherung besitzt, welche eigens verschuldete Schäden decken würde. Unverschuldet zustande gekommene Schäden durch Unwetter oder Diebstahl am eigenen Kraftfahrzeug sind wiederum durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ob sich der höhere Versicherungsbeitrag für den Kaskoschutz lohnt, ist daher auch hinsichtlich der Rücklagen zu entscheiden. Fest steht jedoch, dass durch den Verzicht auf Teil- und Vollkasko bei vielen Policen mehr als 50 Prozent gespart werden kann.
Wissenswertes rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Allgemeine Deutsche Automobil-Club unter www.adac.de zusammengefasst. Darunter Hinweise zu den Themen Rabattschutz und Schadenfreiheitsrabatt.
Garage, Werkstatt und Selbstbeteiligung
Sparpotenzial ergibt sich außerdem durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung sowie bei Garagen-Fahrzeugen. Da das Diebstal- und Schadensrisiko bei Pkws, die in einer abschließbaren Garage abgestellt werden, deutlich geringer ist, kommen Versicherer mit Rabatten entgegen. Darüber hinaus enthalten manche Policen eine Werkstattbindung. Stehen am Wohnort von Versicherten ausreichend Werkstätten zur Verfügung, welche mit der Versicherung kooperieren, lässt sich auch mit diesem Vertragsbestandteil Geld sparen.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung, darunter Tipps zu eVB-Nummer und Schutzbrief, sind in diesem Beitrag ergänzend zu finden.
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