Experten gehen davon aus, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2017 stabil bleiben. Doch daran müssen sich die Kassen nicht halten, denn sie können ihre Beiträge erhöhen. Dann lohnt sich unter Umständen für die Versicherten ein Wechsel.
Zusatzbeitrag bleibt auch in 2017 vermutlich bei 1,1 %
Der Beitrag für gesetzlich Krankenversicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zusammen, der gesetzlich vorgeschrieben ist und 14,6 % beträgt, sowie dem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 %, der im Ermessen der Krankenkassen liegt. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes orientiert sich am Bruttoeinkommen und an ihm beteiligen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Die deutsche Bundesregierung hatte im August 2016 beschlossen, für die Stabilität die eisernen Reserven des Gesundheitsfonds anzuzapfen.
Trotzdem können Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, indem sie den Zusatzbeitrag anheben. Denn der Zusatzbeitrag liegt zwischen 0 und 1,9 %. Das bedeutet, dass sich für den ein oder anderen Versicherten ein Wechsel lohnt. Wer von der teuersten Krankenkasse zu der günstigsten wechselt, kann auf diese Weise bis zu 200 € jährlich sparen.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Ausschlaggebend für einen Wechsel sollte nicht nur die Höhe des Beitrags sein, sondern vor allem die Leistungen sowie der Service. Denn zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen offerieren einige Kassen ihren Kunden Extras, wie zum Beispiel:
- Reiseimpfungen
- professionelle Zahnreinigungen
- Osteopathie
- Kinderwunschbehandlungen
Welche Krankenkassen gut sind, das wird regelmäßig von unabhängigen Testgremien untersucht. 2015 wurde zum Beispiel die gesetzliche Krankenkasse AGIDA Testsieger der Zeitschrift „Focus Money“. Wer seine Krankenkasse kündigen möchte, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhöht oder ihn erstmalig verlangt. Allerdings muss die Mitgliedschaft zum Wechselzeitpunkt mindestens 18 Monate bestanden haben. Übrigens dürfen Krankenkassen keine Versicherten ablehnen. Ausnahme: Sie sind wie die AGIDA nur regional tätig und der Antragsteller fällt nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich.
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