Eine wichtige Meldung gab es für private Investoren im November vergangenen Jahres. Dann nämlich bestätigte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), dass eine Abschaffung der Abgeltungssteuer denkbar wäre – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Kommt die Abschaffung bereits 2017?
Einer sofortigen Abschaffung schob Schäuble schon 2015 kategorisch einen Riegel vor. Denn eine Abschaffung der Abgeltungssteuer würde keineswegs bedeuten, dass die Rendite aus Kapitalanlagen nicht mehr besteuert wird. Ganz im Gegenteil: Fällt die Abgeltungssteuer weg, sollen die Erträge zum regulären Einkommensteuersatz berechnet werden. Legt man zugrunde, dass erfolgreiche Investoren (also jene, die mehr Gewinne als Verluste erzielen) eher aus dem Gutverdiener-Milieu stammen, winken der Staatskasse folglich große Mehreinnahmen – die pauschalen 25 Prozent der aktuellen Abgeltungssteuer werden in dieser Einkommensklasse nämlich nie erreicht.
Immerhin wird die Abschaffung laut Schäuble erst dann zur ernsthaften Option, wenn der automatische Informationsaustausch mit anderen Ländern über Finanzdaten greift. Dieser ist nämlich die Voraussetzung, damit die Steuer-Mehreinnahmen nicht von bürokratischen Zusatzkosten aufgefressen werden. Wie eng Steuergewinne und Bürokratie zusammenhängen, zeigt sich aktuell in China, wo durch intensive Maßnahmen versucht wird, die Wirtschaft zu stärken.
Die geplante Einführung des Informationsaustauschs ist auf 2017 terminiert. Sollte die Abgeltungssteuer in der Folge abgeschafft werden, wird es für Privatanleger nicht unbedingt leichter, ein Vermögen aufzubauen. Dementsprechend laut sind auch die kritischen Stimmen zu diesem Vorhaben. Nicht zuletzt die fünf Wirtschaftsweisen lehnen den Plan ab, da das Argument, dass die Abgeltungssteuer gegen die Steuergerechtigkeit verstoße, nicht tragbar sei. Im schlimmsten Fall, so die Experten um Lars Feld, berge eine Abschaffung sogar das Risiko, die Konjunktur zu bremsen, da viele junge Unternehmen verstärkt mit Fremdbeteiligungen arbeiten. Startups und anderen wachsenden Existenzen würde die Abschaffung damit zum Nachteil gereichen. Auch parteiintern trifft Schäuble auf Widerstand, während die Opposition – angeführt von den Grünen – die Pläne unterstützt.
Was eine Abschaffung für Investoren bedeuten würde
Die Steuererklärung würde durch den Wegfall der Abgeltungssteuer nicht nur teurer, sondern auch aufwändiger ausfallen. Denn die bisherigen 25 Prozent konnten unabhängig vom Einkommen pauschal auf alle Kapitalerträge angesetzt werden. Ohne diese Vereinfachung trägt der Kapitalertrag zu einer Veränderung des Steuersatzes bei; Faktoren wie die kalte Progression fließen ebenfalls mit ein, sodass viele Investoren, die ihre Steuererklärung bislang eigenhändig erstellt haben, auf Expertenhilfe angewiesen sein werden. Die Kosten für den Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein können im Folgejahr wiederum steuerlich geltend gemacht werden, sodass der Mehraufwand relativiert wird. Immerhin: Geringverdiener mit Kapitalerträgen könnten von der Abschaffung profitieren, sofern ihr regulärer Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Denn dann werden die Zinsgewinne zu einem niedrigeren Satz versteuert – ein Nettogewinn, der Investments gerade in diesem Einkommensbereich umso lukrativer erscheinen lässt..
Wichtig: Steuersatz durch Verlustanmeldung senken
Generell wird es für Trader bei höherer Besteuerung noch wichtiger, auch die Verluste anzumelden. Investoren, die ihr Geld bei verschiedenen Banken angelegt haben, benötigen für die defizitären Anlagen eine Verlustbescheinigung des entsprechenden Instituts und fügen diese der Steuererklärung bei. Durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sinkt der Steuerbetrag, was bei höheren Steuersätzen eine spürbare Erleichterung bedeutet.
Das gilt übrigens auch für Ausgaben wie Transaktionskosten oder Bearbeitungsgebühren. Gerade bei Investoren mit hoher Handelsfrequenz, allen voran also Daytradern, kommt dabei eine ansehnliche Summe zusammen, die ebenfalls zur Minderung der Steuer beiträgt. Und: Für den bisherigen Freibetrag von 801 Euro für Kapitalerträge sind keine Änderungen geplant. Professionelle und institutionelle Investoren liegen in der Regel weit über dieser Grenze, doch sporadische Anleger, die nicht mit großen Beträgen spekulieren, blieben von einer Abschaffung der Abgeltungssteuer unbenommen.
Über sämtliche aktuelle steuerliche Regelungen bezüglich Kapitalanlagen, Investitionen und Co. klärt im Übrigen zum Beispiel die VLH auf ihren Seiten im Detail auf.
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