Kurz vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer gewinnt die politische Debatte an Dynamik. Nach Informationen aus Berlin zeichnet sich ein Kompromiss ab: Die bisherigen Steuervorteile für Betriebserben sollen entfallen, im Gegenzug wird ein einheitlicher Steuersatz (»Flat Tax«) diskutiert. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zeigt nun die finanziellen Konsequenzen dieses Ansatzes.
Laut DIW würde ein Flat-Tax-Satz von 10 Prozent das jährliche Aufkommen der Erbschaftsteuer von derzeit rund 12 Milliarden Euro um etwa 4,4 Milliarden Euro reduzieren, selbst dann, wenn Freibeträge und Begünstigungen gestrichen werden. Erst ab einem Steuersatz von 16 Prozent wäre das Modell annähernd aufkommensneutral. Eine alternative Variante, kombiniert mit einem »Lebensfreibetrag« von einer Million Euro und einem Steuersatz von 25 Prozent, würde das Steueraufkommen nahezu stabil halten (minus 0,2 Milliarden Euro).
Die Idee eines solchen Lebensfreibetrags geht auf SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf zurück: Jede Person könnte im Laufe ihres Lebens bis zu einer bestimmten Summe steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, alles darüber hinaus wäre steuerpflichtig. Das Konzept soll Bürokratie reduzieren und kleine sowie selbstgenutzte Immobilien schützen.
Die DIW-Analyse dürfte die politische Diskussion weiter befeuern. Ökonomen betonen, dass die Bundesregierung frühzeitig handeln müsse, statt wie zuletzt bei den Sondervermögen erst auf ein Karlsruher Urteil zu reagieren.
SK
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