Die von den Koalitionsfraktionen vereinbarte »Aktivrente« soll nach mehreren übereinstimmenden Meldungen, unter anderem von DLF und Der Spiegel, zum 1. Januar 2026 starten. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können; der Freibetrag würde damit gegenüber dem heutigen Stand etwa verdoppelt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freibetrags ist nach vorliegenden Eckpunkten der Bezug einer Altersversorgung (gesetzliche Rente) sowie das Erreichen der Regelaltersgrenze; der Freibetrag soll zusätzlich zum Grundfreibetrag gelten. Zudem soll das bisherige Vorbeschäftigungsverbot fallen, um die befristete Weiterarbeit beim früheren Arbeitgeber zu erleichtern.
Die Pläne stoßen auf geteiltes Echo: Das IW Köln rechnet mit steuerlichen Mindereinnahmen in Milliardenhöhe, Sozialverbände verweisen darauf, dass viele Erwerbstätige im Rentenalter in Minijobs arbeiten und vom Steuerbonus kaum profitieren würden.
SK
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