Paukenschlag beim »Heizungsgesetz«! Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die umstrittene Gesetzesreform. Er beantragt eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe.
Heilmann kritisiert eine aus seiner Sicht unzureichende Parlamentsbeteiligung. Das Gesetzgebungsverfahren beim so genannten »Heizungsgesetz« (förmlich: Gebäudeenergiegesetz GEG) habe massiv seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Daher stellt er einen Antrag auf einstweilige Anordnung, die dem Bundestag untersagen soll, die abschließende Beratung und Abstimmung zum GEG durchzuführen, ohne dass die angekündigten Änderungsanträge zum GEG nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen sind. Weitere Informationen folgen.
SH