Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Google trotz seiner dominanten Stellung in der Internetsuche seine zentralen Produkte wie Chrome und Android nicht verkaufen muss. Richter Amit Mehta bestätigte zwar das Monopol des Konzerns, verzichtete jedoch auf strukturelle Eingriffe. Stattdessen untersagte er Google, exklusive Verträge mit Hardwareherstellern oder Mobilfunkanbietern zu schließen, die die Google-Suche, den Chrome-Browser oder andere Dienste wie den Sprachassistenten oder das KI-Tool Gemini als Standard festlegen. Außerdem muss der Konzern künftig bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen, um den Markt fairer zu gestalten.
Das Urteil ist Teil eines seit 2020 laufenden Verfahrens des US-Justizministeriums gegen Google. Bereits 2024 war festgestellt worden, dass der Konzern seine Marktmacht im Bereich der Onlinesuche unrechtmäßig ausgebaut habe. Die jetzige Entscheidung legt die Maßnahmen fest, mit denen Wettbewerb ermöglicht werden soll, ohne Google aufzuteilen.
Kritiker bewerteten das Urteil als zu mild. Wettbewerber wie DuckDuckGo oder Yelp sowie Politiker sprachen von einem »historischen Fehlschlag«. Das Justizministerium begrüßte zwar die Einschränkungen, prüft jedoch eine mögliche Berufung.
An den Börsen sorgte die Nachricht für deutliche Kursgewinne. Die Alphabet-Aktie sprang nach Bekanntgabe des Urteils um bis zu neun Prozent nach oben und erreichte ein Rekordhoch. Auch Apple profitierte, da das Verbot exklusiver Voreinstellungen künftig neue Marktchancen eröffnet. Damit wird der Fall zwar als Teilerfolg der Wettbewerbshüter gewertet, für Google bedeutet er jedoch die Fortführung seines Geschäftsmodells mit einigen Einschränkungen.
SK
Beitragsbild: IMAGO / Panama Pictures