Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst »AdSense for Search« seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
Bei »AdSense for Search« können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Die Vereinbarungen mit Google enthielten zunächst jedoch Klauseln, die die Anzeige von konkurrierenden Diensten einschränkten oder untersagten. Mehrere Unternehmen hatten sich bei den Kartellämtern beschwert, darunter Microsoft, Expedia und die Deutsche Telekom. Google nahm daraufhin Änderungen am Modell vor.
Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärten aber die Wettbewerbsstrafe für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.