Mit der Grundsteuererhebung drohen ab 2025 hohe Belastungen für Eigentümer und Mieter. Doch der Bund will trotz deutlicher Forderungen aus den Bundesländern die Regelung für die neue Grundsteuer nicht mehr ändern. Das Gesetz gebe den Ländern genügend Spielraum, die Steuerberechnung selbst an regionale Bedürfnisse anzupassen, argumentierte Finanzminister Christian Lindner laut der Deutschen Presse-Agentur in einem Brief an seine Kollegen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Eine Reform durch den Bund sei in der Kürze der Zeit nicht rechtssicher umsetzbar.
Die Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 nach den neuen Regeln berechnet werden. In vielen großen Städten zeichnet sich nun allerdings eine Schieflage ab: Während Gewerbetreibende künftig Steuern sparen, müssten Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Ursprünglich hatte die Grundsteuer-Reform zumindest im Durchschnitt nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger führen sollen. Die Schieflage zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken vor allem in größeren Städten kommt dadurch zustande, dass Gewerbegrundstücke seit 1960 oft deutlich weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke. Dort, wo es einen hohen Wertzuwachs bei Wohngrundstücken gab, ist nun eine überproportionale Grundsteuerbelastung zu erwarten.