Mit dem Tod seiner Mutter Queen Elizabeth II. erbt König Charles III. auch ein Millionenvermögen – aber als Monarch muss er nicht die sonst übliche Erbschaftssteuer in Höhe von 40 Prozent zahlen. Zu verdanken hat das Königshaus diese Bevorzugung dem früheren Premierminister John Major. Der konservative Politiker hatte die Regel im Jahr 1993 damit begründet, dass ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Vermögen der Royal Family über Generationen hinweg zerstückelt werde. Damit würde die Natur der Institution in einer Weise verändert, die nur wenige Menschen im Land begrüßen würden, sagte er damals.
In einer Vereinbarung von 2013 hieß es, eine Besteuerung wäre »eindeutig unangemessen«, da die Vermögenswerte von der Königin als Souverän und nicht als Privatperson gehalten würden. Die Monarchie benötige ausreichende Ressourcen, um ihre Rolle zu erfüllen und finanziell unabhängig von der Regierung zu sein. Sollten noch andere Erben von der Queen bedacht worden sein, müssten sie allerdings für alle Beträge über einer bestimmten Summe Erbschaftssteuer zahlen.
Die Queen ist übrigens grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit. Sie hatte aber 1993 zugesichert, freiwillig Einkommen- und Kapitalertragsteuer zu zahlen. Es wird erwartet, dass König Charles dies ebenso tun wird.